Land sichert durch Novelle des ÖPNV-Gesetzes Zukunftsinvestitionen

In die Sitzung des Landtages am heutigen Mittwoch hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht, der die zukünftige Finanzierung von Investitionen in den straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und für den Ausbildungsverkehr regelt. Die Zuwendungen an die Kommunen für Investitionen in den straßengebundenen ÖPNV werden festgeschrieben. Ab 2020 stehen den Kommunen 20 Millionen zur Verfügung. Die Summe wird ab 2021 mit 2,5 Prozent dynamisiert.

Zudem stellt das Land ab 2020 für den ÖPNV 31 Millionen Euro mehr zur Verfügung. So wird die Schülerbeförderung aus Landesmitteln statt aus Regionalisierungsmitteln finanziert.

Dazu erklärt Falko Grube, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: Die Änderung des ÖPNV-Gesetzes ist ein kleines Gesetz mit einer großen Wirkung. Es ist ein Quantensprung für den ÖPNV in Sachsen-Anhalt. Es gibt jenseits des Haushaltsplanes, der jedes Jahr neu erkämpft werden muss, eine gesetzlich verbriefte Planungssicherheit für den ÖPNV. Dafür darf sich diese Koalition völlig zu Recht loben lassen.

Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion